Informationen für Newsletter-Empfänger

Lieber Besucher, diese Seite soll Ihnen Klarheit verschaffen, wer und was sich hinter der Newsletter Software von Sendinblue verbirgt.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist Sendinblue und was bietet Sendinblue an?

Die Sendinblue GmbH ist ein Unternehmen, das der deutschen Rechtsprechung und dem deutschen Datenschutz unterliegt. Sendinblue bietet ein webbasiiertes Mrketing Tool, das von Unternehmen vor allem zum Newsletter-Marketing genutzt wird. Sendinblue stellt dabei die Software und Infrastruktur zum Erstellen, Gestalten, Versenden und Auswerten von Newslettern an, wobei auch Vorlagen für die Newsletter enthalten sind. Auch ist das Verwalten von Kontakten, das Senden von SMS, Retargeting und das Erstellen von Marketing Automation möglich.

Warum hat Sendinblue meine Daten?

Ihre Daten wurden von einem unserer Kunden in unser Newsletter Tool hochgeladen. Da Sendinblue lediglich Anbieter der Marketing Software und Infrastruktur ist, liegt sowohl das Hochladen von Empfängerdaten als auch die Beauftragung zum Versand im Verantwortungsbereich unseres Kunden.

Wie kann ich mich vom Newsletter abmelden?

In jedem Newsletter, der über Sendinblue versendet worden ist, sollte ein sogenannter „Abmeldelink“ enthalten sein. Durch einen Klick auf diesen Link können Sie sich in einem Schritt von dem Newsletter abmelden. Sollten Sie beispielsweise einen Newsletter mit Angeboten von einem Onlineshop erhalten haben, können Sie sich über diesen Link abmelden.

Verkauft Sendinblue meine Daten weiter?

Nein. Sendinblue verkauft Ihre Daten unter keinen Umständen weiter. Außerdem rät Sendinblue all seinen Kunden unbedingt vom Kauf von E-Mail-Adressen Abstand zu nehmen.

Was unternimmt Sendinblue zur Vermeidung von Spam?

Sendinblue prüft vor der Freischaltung zum Versand jeden einzelnen Kunden sorgfältig. Dabei wird unter anderem überprüft, ob es sich um ein tatsächlich rechtmäßig eingetragenes Unternehmen handelt.

Berücksichtigt Sendinblue das Bundesdatenschutzgesetz?

Ja. Sendinblue berücksichtigt die strengen Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Hierzu zählen unter anderem die Verpflichtung aller Mitarbeiter auf das Datengeheimnis (§5 BDSG), die Beschäftigung eines Datenschutzbeauftragten und regelmäßige Prüfungen der Datenschutzmaßnahmen durch eine externe Prüfstelle.