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Orientierungshilfe für Gewerbe

24.01.2021

Orientierungshilfe Apotheke
Bild: dpa

Allgemeine Erläuterungen

Im Zeitraum bis zum 14. Februar 2021 ist auch im Rahmen von erlaubten Angeboten der Geschäftsbetrieb so zu organisieren, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen von Gewerbetreibenden, Beschäftigten sowie Kundinnen und Kunden soweit wie möglich eingehalten werden kann.

Mischsortimente

Bei Geschäften mit Mischsortiment ist auf den Schwerpunkt des angebotenen Sortiments abzustellen. Das bedeutet, dass ein Geschäft, dessen Sortiment zum überwiegenden Teil (> 50%) aus Waren besteht die in entsprechenden Fachgeschäften verkauft werden dürften (Lebensmittel, Getränke, Tabak, Schreibwaren, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Tierbedarf, Apotheken, Sanitätsbedarf, Hör- und Sehhilfen, Drogerien, Reformhausprodukte) geöffnet bleiben darf. Bei der Bestimmung des Schwerpunkts sind alle Teile des Sortiments, die unter die Ausnahmen fallen zusammenzurechnen. Entscheidend ist das jeweils tatsächlich vorgehaltene Warenangebot. Bei Handelsketten mit mehreren Filialen ist daher auf das tatsächlich in jeder Filiale vorhandene Angebot abzustellen. Sinkt das zur Öffnung berechtigende, tatsächlich vorgehaltene Warenangebot unter die 50 %-Grenze, so ist die Filiale bis zur entsprechenden Aufstockung zu schließen.

Beispiel: Das Warenangebot einer Verkaufsstelle besteht zu 50% aus Drogerieartikeln, 15% aus Lebensmitteln und Getränken, 10% aus Tierbedarf und 10% aus Gartenbedarf. All dies sind „erlaubte“ Waren. Das Sortiment des Unternehmens besteht also zu 85% aus „erlaubten“ Waren. Daher können die Geschäfte des Unternehmens grundsätzlich geöffnet werden. Sollte die Situation im Einzelfall anders zu beurteilen sein, steht es natürlich den zuständigen Behörden frei, eine Filiale dennoch zu schließen.

Hinweis: Nach § 14 Abs. 4 darf der Verkauf von non-food Produkten mit Ausnahme von Brennstoffen zum Heizen gegenüber dem Stand vom 15. Dezember 2020 nicht ausgeweitet werden.

Teilsortimente

Wenn das Warenangebot eines Geschäfts einen Teil des üblichen Sortiments eines entsprechenden Fachmarkts ausmacht, fällt auch das Teilsortiment unter die Ausnahmen, die für das Gesamtsortiment greifen.

Dienstleistungserbringer

Dienstleister sind generell nicht von der Verordnung erfasst. Alle entsprechenden Geschäfte können daher geöffnet bleiben. Dies gilt aber ausdrücklich nicht für Dienstleistungsgewerbe im Bereich der Körperpflege wie Friseurbetriebe, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios. Diese Dienstleistungen dürfen auch nicht außerhalb der Betriebsstätte angeboten werden. Nicht vom Verbot erfasst sind medizinisch notwendige Behandlungen. Dazu gehören insbesondere Physio-, Ergo- und Logotherapie, Podologie, Fußpflege und Heilprakter:innen. Medzinisch notwendige Behandlungen sind primär auf die Gesundheitsförderung ausgerichtete Dienstleistungen. Davon zu unterscheiden sind reine kosmetische Behandlungen.

Handwerk

Handwerk ist nach der Verordnung weiterhin erlaubt. Dies gilt aber ausdrücklich nicht für Kosmetiker:innen und Friseur:innen. Alle übrigen Handwerksbetriebe können daher weiterhin ihre Leistungen anbieten.
Bei Mischbetrieben, die erlaubtes Handwerk und nicht erlaubten Einzelhandel anbieten, darf nur der Handwerksbetrieb aufrecht erhalten bleiben. Ersatzteilverkauf im Rahmen der Handwerksleistung ist zulässig.

Abholung und Lieferung vorbestellter Waren im Einzelhandel / Abholung und Lieferung von Speisen und Getränken im Gaststättengewerbe

Die vom Öffnungsverbot betroffenen Verkaufsstellen dürfen ihre Waren weiterhin zur Abholung und Lieferung anbieten. Für die Organisation der Abholung und Lieferung durch Kunden, Gewerbetreibende und Lieferdienste (z.B. Click & Collect-Systeme) müssen geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen eingehalten werden.

Ausschank, Abgabe und Verkauf von alkoholischen Getränken

Der Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken sind in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages verboten. Ganztägig sind der Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken, die nach ihrer Darreichungsform zum unmittelbaren Verzehr bestimmt oder geeignet sind, insbesondere in Gläsern, Bechern oder Einweggetränkebehältnissen, verboten. Das gilt nicht für handelsüblich geschlossene Getränkeflaschen, -dosen oder -tüten.

Angebote, die öffnen dürfen

  • Apotheke
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 1
  • Autovermietung, Car-Sharing
  • Autowaschstraße
  • Baustelle
  • Beratungsangebote (Opfer-, Mieter-, Schuldnerberatung usw.)
  • Bootsverleih
    • Dienstleistung; Sport jedoch nur im Freien und nur alleine oder mit einer anderen Person, kontaktfrei und unter Einhaltung der Abstandsregelungen (Ausnahmen für bestimmte Personengruppen). Keine Übernachtungen auf (Haus-)Booten
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 18 Absatz 1 und 2, § 16 Absatz 2
  • Buchhandel, Buchladen
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 1
  • Bürokommunikation/ IT-Support
  • Coaching
  • Copy-Shop
  • Einkaufs-Center
    • Verkaufsstelle, aber innerhalb nur privilegierte Verkaufsstellen
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 1
  • Ernährungsberatung
  • Erste-Hilfe-Kurse
  • E-Zigaretten-Handel
    • privilegierte Verkaufsstelle, ausdrücklich erlaubt (Tabakwaren)
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 1
  • Fahrradverleih
  • Fahrradwerkstatt
    • Dienstleistung, ausdrücklich erlaubt, Verkauf von Ersatzteilen möglich
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 1
  • Finanzanlagenvermittler
  • Fotograf
  • Freie Berufe
  • Fußpflege
    • medizinisch notwendige Behandlung im Bereich der Körperpflege
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 17 Absatz 1
  • Gebäudereinigung
  • Geldtransfer
  • Goldschmied
  • Großhandel
    • keine Verkaufsstelle im Sinne des BerlLadÖffG
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 1
  • Handwerk
    • jedoch keine Friseursalons, Kosmetikstudios (s.u.)
  • Handy-Shop
  • Hörakustiker
  • Hundesalon
  • Hundeschule
    • keine Gruppenangebote
  • Immobilienmakler
    • keine Gruppenangebote
  • Informationstechnik
  • Kfz-Werkstatt
    • Handwerk und Dienstleistung, ausdrücklich erlaubt
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 1
  • Kiosk
    • privilegierte Verkaufsstelle, Teilsortiment Lebensmittel, Getränke, Zeitungen usw.
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 1
  • Massage, medizinische (etwa Physiotherapie)
    • Medizinisch notwendige Dienstleistung im Bereich der Körperpflege
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 17 Absatz 1
  • Messen, Kongresse, MICE-Veranstaltungen (b2b)
    • erlaubt, aber Personenobergrenzen (im Freien: 100, innen: 50)
  • Naturkosmetik
    • privilegierte Verkaufsstelle, Teilsortiment Reformhaus und Drogerie
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 1
  • Optiker
  • Orthopädieschuhmacher
  • Orthopädietechniker
  • Parfümerie
    • privilegierte Verkaufsstelle, Teilsortiment Drogerie
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 1
  • PC-Reparaturdienste
  • Personal Trainer/-in (Fitness, Yoga, Pilates, etc.)
    • Dienstleistung; nur außerhalb der Betriebsstätte: Sportausübung nur allein oder mit einer anderen Person kontaktfrei und unter Einhaltung der Abstandsregelungen zulässig
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 18 Absatz 1 und 2
  • Pfandleiher
  • Physiotherapie
    • Medizinisch notwendige Dienstleistung im Bereich der Körperpflege
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 17 Absatz 1
  • Post- und Paketannahme- und -ausgabestelle
  • Prägedienste für KfZ-Kennzeichen
  • private Bildungsangebote der allgemeinen Erwachsenenbildung
    • Dienstleistung; jedoch keine Präsenzangebote
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 13 Absatz 4
  • Recyclinghöfe, Schrottgroßhandel
  • Reinigung, chemisch
  • Rehasport mit ärztlicher Verordnung
    • zulässig nur, wenn ärztlich verordnet und im Rahmen der zulässigen Gruppengrößen
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 18 Absatz 1 und 2
  • Reisebüro
  • Reitsportfachgeschäft
    • privilegierte Verkaufsstelle, Teilsortiment Tierbedarf
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 1
  • Reparaturwerkstätten aller Art
  • Sanitätshäuser
    • privilegierte Verkaufsstelle, ausdrücklich erlaubt
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 1
  • SB-Verkauf von Lebensmitteln
    • privilegierte Verkaufsstelle, ausdrücklich erlaubt
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 1
  • Schädlingsbekämpfung
  • Schlüsseldienst
  • Schneiderei/ Änderungsschneiderei
  • Schuhmacher
  • Schreibwarenladen
    • privilegierte Verkaufsstelle, ausdrücklich erlaubt
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 1
  • Selbsthilfewerkstätten
  • Sicherheitstechnik, Sicherheitsfirmen
  • Spätverkaufsstellen
    • privilegierte Verkaufsstelle, Teilsortiment Lebensmittel, Getränke, Zeitungen usw.
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 1
  • Süßwarengeschäfte
    • privilegierte Verkaufsstelle, Teilsortiment Lebensmittel
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 1
  • Tabakladen
    • privilegierte Verkaufsstelle, ausdrücklich erlaubt
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 1
  • Tankstellen
    • privilegierte Verkaufsstelle, ausdrücklich erlaubt
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 1
  • Teeladen
    • privilegierte Verkaufsstelle, Teilsortiment Lebensmittel
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 1
  • Uhrmacher
  • Umzugsunternehmen
  • Untersuchungslabore, private
  • Vermietung von Sportgeräten und Transportmitteln
  • Versicherungen
  • Versicherungsmakler
  • Videothek
  • Waschsalon
  • Weihnachtsbaumverkaufsstellen
  • Weinläden
    • privilegierte Verkaufsstelle, Teilsortiment Getränke
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 1
  • Wochenmarkt
    • ausdrücklich erlaubt, jedoch beschränkt auf zugelassene Sortimente (keine Spezial-, Gebrauchtwaren-, Flohmärkte s.o.)
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 1
  • Zahntechniker

Angebote, die schließen müssen

  • 1€-Läden, Action, Pfennigpfeifer usw.
    • Allg. Einzelhandel – Lebensmittelangebot von deutlich untergeordneter Bedeutung (teils nur im Kassenbereich), siehe Ausführungen zu Mischsortimenten. Entscheidend ist das tatsächlich vorhandene Angebot. Online-Handel ist zulässig.
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 1
  • Antiquitätenläden
    • Verkaufsstelle, Abholung und Lieferung erlaubt
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 1
  • Ausflugsfahrten, Stadtrundfahrten (gewerbliche)
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 16 Absatz 1
  • Babyfachmarkt
    • Verkaufsstelle, Abholung und Lieferung erlaubt
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 1
  • Barber-Shop
    • nicht medizinisch notwendige Dienstleistung im Bereich der Körperpflege
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 17 Absatz 1
  • Baumärkte
    • Verkaufsstelle, Öffnung für Verauf an gewerbliche Handwerker:innen zulässig
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 1
  • Betriebskantinen
    • ausdrücklich untersagt; ab 16.01.2021: Kantinen dürfen Essen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten; jedoch nur, wenn eine angemessene Versorgung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ansonsten nicht möglich ist. Abgabe an Betriebsexterne ist ausdrücklich untersagt.
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 15 Absatz 2
  • Billiardsalon
    • Freizeitaktivität, gedeckte Sportanlage – Ausnahme für bestimmte Personengruppen
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 17 Absatz 3, § 18 Absatz 2
  • Blumengeschäfte, Florist
    • Verkaufsstelle, Abholung und Lieferung erlaubt
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 1
  • Bowlingbahn
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 20 Absatz 3
  • Bootsschule
    • ab 16.01.2021 ausdrücklich untersagt
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 17 Absatz 3
  • Buchmacher
    • Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnliche Einrichtungen
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 20 Absatz 3
  • Café/ Coffee Shop
    • Außer-Haus-Verkauf (Abholung und Lieferung) ist zulässig, kein Verzehr an Ort und Stelle; kein Alkoholverkauf von 23 Uhr bis 6 Uhr
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 15 Absatz 1
  • Eis-Dielen
    • Außer-Haus-Verkauf (Abholung und Lieferung) ist zulässig, kein Verzehr an Ort und Stelle; kein Alkoholverkauf von 23 Uhr bis 6 Uhr
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 15 Absatz 1
  • Erotische Massagen
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 17 Absatz 2
  • Escape Rooms
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 20 Absatz 3
  • Fahrradgeschäft
    • Verkaufsstelle, Abholung und Lieferung erlaubt
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 1
  • Fahrschulen
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 17 Absatz 3
  • Fitnessstudio
    • ausdrücklich untersagt; Ausnahmen für bestimmte Personengruppen; nur außerhalb der Betriebsstätte: Sportausübung nur allein oder mit einer anderen Person kontaktfrei und unter Einhaltung der Abstandsregelungen zulässig
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 18 Absatz 2
  • Flohmarkt
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 6
  • Flugschulen
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 17 Absatz 3
  • Foodtrucks
    • Außer-Haus-Verkauf (Abholung und Lieferung) ist zulässig, kein Verzehr an Ort und Stelle; kein Alkoholverkauf von 23 Uhr bis 6 Uhr
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 15 Absatz 1
  • Foodwalker (Bauchladen)
    • Außer-Haus-Verkauf (Abholung und Lieferung) ist zulässig, kein Verzehr an Ort und Stelle; kein Alkoholverkauf von 23 Uhr bis 6 Uhr
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 15 Absatz 1
  • Fotofachgeschäft
  • Frei- und Strandbäder
    • ausdrücklich untersagt
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 18 Absatz 4
  • Friseur
    • nicht medizinisch notwendige Dienstleistung im Bereich der Körperpflege
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 17 Absatz 1
  • Fußpflege, kosmetische
    • nicht medizinisch notwendige Dienstleistung im Bereich der Körperpflege
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 17 Absatz 1
  • Galerien, Kunsthandel
    • Verkaufsstelle, Abholung und Lieferung erlaubt
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 1
  • Gaststätten
    • Außer-Haus-Verkauf (Abholung und Lieferung) ist zulässig, kein Verzehr an Ort und Stelle; kein Alkoholverkauf von 23 Uhr bis 6 Uhr
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 15 Absatz 1
  • Hotels
    • ausdrücklich untersagt, Ausnahme für Dienst- und Geschäftsreisen sowie Reisen aus notwendigen privaten Gründen
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 16 Absatz 2
  • Imbiss
    • Außer-Haus-Verkauf (Abholung und Lieferung) ist zulässig, kein Verzehr an Ort und Stelle; kein Alkoholverkauf von 23 Uhr bis 6 Uhr
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 15 Absatz 1
  • Juwelier
    • Verkaufsstelle, Abholung und Lieferung erlaubt
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 1
  • Kaufhäuser (Karstadt, Kaufhof)
    • Verkaufsstelle, Abholung und Lieferung erlaubt
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 1
  • KfZ-Handel
    • Verkaufsstelle, Abholung und Lieferung erlaubt
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 1
  • Kino
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 20 Absatz 3
  • Kletterhalle
    • Freizeitaktivität, gedeckte Sportanlage – Ausnahme für bestimmte Personengruppen
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 17 Absatz 3, § 18 Absatz 2
  • Kosmetikstudio
    • Handwerk im Bereich der Körperpflege, ausdrücklich untersagt; Ausnahme Fußpflege, jedoch keine rein kosmetischen Behandlungen
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 17 Absatz 1
  • Küchenstudios
    • Verkaufsstelle, Abholung und Lieferung erlaubt
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 1
  • Kunsthandel, Galerien
    • Verkaufsstelle, Abholung und Lieferung erlaubt
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 1
  • Kunst- und Gebrauchtwarenmärkte
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 6
  • Massage, nichtmedizinische
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 17 Absatz 1
  • (Mini-)Golfanlage
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 20 Absatz 3
  • Möbelgeschäfte
    • Verkaufsstelle, Abholung und Lieferung erlaubt
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 1
  • Nagelstudio
    • Nicht medizinisch notwendige Dienstleistung im Bereich der Körperpflege; Ausnahme Fußpflege
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 17 Absatz 1
  • Pflanzenhandel
    • Verkaufsstelle, Abholung und Lieferung erlaubt
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 1
  • private Bildungsangebote (z.B. Sprachschulen, berufliche Fort- und Weiterbildung)
    • allgemeine Erwachsenenbildung, jedoch kein Lehr- und Betreuungsbetrieb in Präsenz
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 13 Absatz 4
  • Prostitutionsgewerbe, alle Arten (Prostitutionsstätte, -vermittlung, -veranstaltung und -fahrzeug)
    • ausdrücklich untersagt; auch im Reisegewerbe
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 17 Absatz 2
  • Rehasport ohne ärztliche Verordnung
    • gedeckte Sportanlage
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 18 Absatz 1 und 2
  • Sauna, Dampfbad u.ä.
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 20 Absatz 2
  • Schmuckhandel
    • Verkaufsstelle, Abholung und Lieferung erlaubt
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 1
  • Schrotthändler
    • Verkaufsstelle, Abholung und Lieferung erlaubt
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 1
  • Schuhläden
    • Verkaufsstelle, Abholung und Lieferung erlaubt
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 1
  • Schwimmbäder
    • ausdrücklich untersagt, Ausnahme für bestimmte Personengruppen
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 18 Absatz 4
  • Sexuelle Dienstleistungen mit Körperkontakt
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 17 Absatz 2
  • Sonnenstudio, Solarium
    • ab 16.01.2021 ausdrücklich untersagt
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 17 Absatz 1
  • Spezialmärkte
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 6
  • Sportwettvermittlungsstellen
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 20 Absatz 3
  • Tanzstudios
    • ausdrücklich untersagt; Ausnahmen für bestimmte Personengruppen; nur außerhalb der Betriebsstätte: Sportausübung nur allein oder mit einer anderen Person kontaktfrei und unter Einhaltung der Abstandsregelungen zulässig
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 18 Absatz 2
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 20 Absatz 3
  • Tattoo-Studio
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 17 Absatz 2
  • Teppichhändler
    • Verkaufsstelle, Abholung und Lieferung erlaubt
    • Rechtsgrundlage SARS-CoV-2-InfSchMV: § 14 Absatz 1

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Auslegungshilfe für die Wirtschaft zur Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

PDF-Dokument (283.8 kB) - Stand: 13.01.2021 Dokument: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Unterstützung für Unternehmen

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